Donnerstag, 26. Januar 2012

Zunächst einmal möchten wir Ihnen sagen, dass...

...wir die seltenen Beschwerden über unsere Zugbegleiter sehr ernst nehmen. Schließlich gehören Kundenservice und Freundlichkeit zu den wesentlichen Eigenschaften, die wir als Unternehmen repräsentieren wollen.

- Das ist der schönste Satz eines Schreibens der DB Bahn, das mich heute erreicht hat. Das "selten" in "seltenen Beschwerden" wirkt auf mich ein wenig gekünstelt. Würde da nicht "selten" stehen, würde man gar nicht erst angeregt, darüber nachzudenken, wie häufig Beschwerden über Zugbegleiter tatsächlich sind. Und auch den vorhandenen Wille, Kundenservice und Freundlichkeit repräsentieren zu wollen finde ich gut. Echt jetzt.

Ich hatte dem  Unternehmen von den Vorfällen am 24. Dezember vergangenen Jahres berichtet und vor Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts um Stellungnahme zu zwei Fragen gebeten.
(Frage 1: War der Zugbegleiter verpflichtet, mir zusätzlich zum erhöhten Beförderungsentgelt noch eine einfache Fahrkarte von C in meine Heimatstadt zu verkaufen?
Frage 2: War der Zugbegleiter berechtigt, mich in D von der Weiterbeförderung auszuschließen, indem er mich zwang, den Zug umgehend zu verlassen?).

In dem heutigen Schreiben der DB Bahn wird darauf nicht eingegangen. Stattdessen werde ich gebeten, (...) "Verständnis dafür (zu haben), dass wir aus Gründen einer fairen Gleichbehandlung aller Kunden auch in Ihrem Fall leider keine Ausnahme machen können und auf der Begleichung unser berechtigten Forderung bestehen müssen."
- Herrje, ich glaube heute Nacht werde ich einen Alptraum haben: Wie alle Kunden der Bahn gleich behandelt werden wie ich, und reihenweise aus dem Zug fliegen. Ungeheure Vorstellung.......!


Ich habe also vorhin erneut an Die Bahn geschrieben. Denn ich hätten den Sachverhalt gerne geklärt, um  wieder unbeschwert Zug fahren zu können:

Sehr geehrte Damen und Herren der DB Vertrieb GmbH Fahrpreisnacherhebung,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20.01.2012.

Bei der Prüfung meiner Mitteilung zur  Fahrt am 24.12.2011 scheinen in Ihrer Abteilung meine Fragen abhanden gekommen zu sein. Jedenfalls enthält das Schreiben keine Antworten.

Ich bitte weiterhin vor Zahlung der offenen Forderung zunächst um Stellungnahme zu folgenden zwei Fragen:

1. (...)

2. (...)


Sie verstehen, dass ich ohne Stellungnahme zu diesem nicht ganz alltäglichen Sachverhalt voerst die offene Forderung - das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 40 Euro an sich ist unstrittig - nicht begleichen kann.

Der Ausschluss von der Weiterbeförderung vor Augen der Mitreisenden war für mich äußerst demütigend. Zieht man in Erwägung, dass dem voraus die -möglicherweise- nicht gerechtfertigte Aufforderung des Zugbegleiters erfolgte, zusätzlich zum erhöhten Beförderungsentgelt auch noch eine einfache Zugfahrkarte lösen zu müssen, dann wird der gesamte Vorgang noch unangenehmer. Zumindest eine Entschuldigung Ihres Unternehmens an mich als eine langjährige Bahnkundin wäre dann angemessen.

Ich bitte Sie daher um eine substantiierte Stellungnahme, zugeschnitten auf meinen Sachverhalt. Anderenfalls werde ich Einrichtungen des Verbraucherschutzes konsultieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Richeza



2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Sehr gut geschrieben!Liebe Grüße,
Lily Grüntee

Richeza hat gesagt…

Ach, Lily,

...ein Tässchen Grüntee mit Dir...., dafür würde ich die ganze Coca Cola Company geben :-) :-).

Bis bald!

Ricci Rooibos :)