Mittwoch, 24. April 2013

Mittwoch, 10. April 2013

Gesellschaft & Prozesse

Heute kam es mir wieder einmal in den Sinn: In der Schule habe ich meine Facharbeit über folgendes Thema geschrieben "Der Prozess [nach dem gescheiterten Putsch-Versuch im November 1923] gegen Adolf Hitler als Beispiel der rechtsgerichteten Justiz in der Weimarer Republik". Neben den Protokollen zu dem besagten Prozess gegen Adolf Hitler (und Andere) bezog ich mich in meinen korrekten Quellenangaben hauptsächlich auf dieses Buch:

Gritschneder, Otto: "Bewährungsfrist für den Terroristen Adolf H. - Der Hitler-Putsch und die bayerische Justiz", C.H.Beck Verlag

Da ich dieses Buch im Moment genauso wenig vorliegen habe, wie die erstklassige Facharbeit :) (beides befindet sich in meinem Heimat-Archiv), ziehe ich hier den entsprechenden Wikipedia-Artikel heran. Das ist nicht wissenschaftlich, aber darum geht es nicht.

Mit dem NSU-Prozess steht 89 Jahre nach dem Prozess gegen Adolf Hitler der Münchener Justiz ein weiteres vielbeachtetes Verfahren bevor. Natürlich wird gegenwärtig mehr über den einen Prozess als über den anderen gesprochen. Ich denke trotzdem beide zusammen.

Es ist ein Leichtes, das bisherige Vorgehen der Justiz im NSU-Prozess zu kritisieren. Und wer das nicht selber machen möchte, der muss nur einen Blick in die gewollt/ungewollt in den Mittelpunkt ihrer Selbst gerutschten Medien werfen. In einem solchen Artikel der Süddeutschen Zeitung auf Seite Drei mit dem Titel

Türkisch für Anfänger
München ist so schön, man glaubt es kaum.
Führen Gewissheiten wie diese zu katastrophalen Fehlern
von Politik und Behörden vor dem NSU-Prozess?
Die Geschichte einer Blamage
lese ich heute aber mitunter auch das Zitat der bayerischen Justizministerin Beate Merk: "Die Art und Weise, wie manche Kritiker sich über das Gericht erheben, ist erschreckend - Wahlkampf hin oder her. Wer von den Kritikern hat denn schon einmal einen Prozess mit fünf Angeklagten, mehr als 70 Nebenklägern, um die 600 Zeugen und rund 1000 Ordnern Akten revisionsfest zu Ende gebracht? Der werfe den ersten Stein." - Geklaut, der letzte Satz. Aber wahr.

Beim Hitler-Prozess damals wurden die Angeklagten Hitler, Weber, Kriebel und Pöhner zur Mindeststrafe von 5 Jahren Festungshaft nebst Geldbuße von 200 Goldmark verurteilt. Im Gerichtssaal erschollen "Bravo, Bravo!" und "Heil!"-Rufe nach der Urteilsverkündung. Während seiner Haft in der Festung Landsberg diktierte Hitler seinen damaligen Mithäftlingen Emil Maurice und Rudolf Hess Teile des ersten Bandes seines Buchs Mein Kampf. Bereits nach 9 Monaten wurde Hitler am 20. Dezember 1924 auf Bewährung aus der Haft entlassen. 

Was ich nach diesem Exkurs sagen will: Es ist nicht die Justiz, die (alleine) Geschichte schreibt. Bestimmender ist die jeweilige Gesellschaft. Es ist nicht garantiert, dass alles anders gekommen wäre, wenn Adolf Hitler damals statt der milden Strafe das Strafhöchstmaß erhalten hätte. Aber es wäre anders gekommen, wenn das nationalsozialistische Gedankengut nicht so weite Unterstützung in der Bevölkerung gefunden hätte. - Und das gilt auch heute: es scheint allgemein einfacher, leicht/mittel/schwer ausländerfeindlich zu denken und zu handeln, als... ein vom Burn-Out bedrohter Anwalt für Ausländerrecht zu sein, oder sonstwie Präsenz gegen rechten Extremismus zu zeigen. 

Insoweit möchte ich die bayerische Justizministerin sinngemäß zitieren: Packt Euch lieber erst einmal an die eigene Nase, bevor Ihr meint, Ihr könntet über die Justiz den Kopf schütteln. Den Kopf kann man dann immer noch schütteln; mit an die Nase gefasster Hand.